Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Für sämtliche Leistungen der Vermietung unserer Fass-Sauna gelten grundsätzlich die unten stehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und Vermieter (LMD-Sauna to Go) getroffen wurden.
2. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt wurden.
II. Angebot und Preise
1. Der Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftrages durch LMD-Sauna to Go
zustande.
2. Wunschtermine des Mieters können bei Anfrage vorgemerkt werden, werden aber erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich,
3. Soweit nicht anders angegeben, gelten Preise inklusive Anlieferung und Abholung (innerhalb 53919 Weilerswist ist diese kostenlos). Bei einer Fahrstrecke von über 30 km ist mit Mehrkosten zu rechnen und Mindest-Mietung von 2 Tagen Voraussetzung.
4. Grundsätzlich darf nur Brennmaterial verwendet werden, dass von LMD-Sauna to Go gestellt wird. Die erste Packung ist gratis, jede weitere Packung (auch angebrochene) werden voll berechnet.
5. Bei einem Mietpreis von über 100€ ist LMD-Sauna to Go berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Sollte die Anzahlung nicht erfolgen ist LMD-Sauna to Go berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen (wie unter Ziffer II Nummer 6)
6. Bei einer Stornierung kann folgender Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden: Weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor Anmietbeginn-100% des Auftragswertes
2-7 Tage vor Anmietbeginn - 50 % des Auftragswertes
Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens 8 Tage vor Mietbeginn möglich.
III. Leistungen und Mindestmietdauer
1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen des LMD-Sauna to Go die Anlieferung/Abholung und die Vermietung der mit Holzbefeuerten mobilen FassSauna. Mitgeliefert werden: FassSauna auf Anhänger (EU-AI333) Aufgusseimer, Kelle, Aufgussmittel, Brennmaterial, Feuerlöscher, Kabeladapter, Treppe.
2. Die mobile Sauna wird ab 15 Uhr (nach Absprache) geliefert. Die Abholung erfolgt am Folgetag bis 12 Uhr.
3. Die mobile FassSauna wird in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben.
IV. Zahlung und Fälligkeit
1. Bei Zustandekommen des Vertrages ist folgendes Konto zu benutzen: IBAN: DE63 5001 0517 5418 8693 35
Inhaber: Leo Ebers
2. Die Zahlung erfolgt wie im Mietvertrag vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist mit Mehrkosten
durch Mahngebühren zu rechnen.
3. Bei Übergabe ist eine Mietkaution in Höhe von 200€ in bar zu entrichten. Bei einwandfreiem Zustand bei der Abholung wird die Mietkaution sofort erstattet.
V. Ausführung und Gewährleistung
1. Die Fass-Sauna und das Zubehör sind durch den Mieter bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind im Übergabeprotokoll aufgelistet und festzuhalten.
2. Der Kunde hat bei Übergabe der Fass-Sauna und dem Zubehör den Empfang und die Anzahl der Gegenstände zu bestätigen. Während der gesamten Mietdauer bis zur Abholung, geht die gesamte Haftung auf den Kunden über (es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen).
3. Der Kunde hat die gesamte Sauna sauber und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Der Asche-Schacht des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Wenn die Sauna vom Mieter nicht gereinigt wird oder es verbleiben Flecken, wird der Betrag in Höhe von 30,- Euro dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.
4. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach der Anlieferung durchgeführt. Das Einhalten der Mitgelieferten Mietbedingungen sind zu beachten. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen von
LMD-Sauna to Go.
5. Die Benutzung der FassSauna erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 4 Personen in der Sauna aufhalten.
6. Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgelieferten Holz befeuert werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.
7. Die Aufgüsse, die vom Vermieter mitgeliefert werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendet werden. Fremde Aufgussmittel sind nicht erlaubt. Sollte der Mieter eigenhändig fremde Aufgussmittel verwenden und dadurch ein Sachschaden entstehen, so wird dies in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für eventuell entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
9. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.
10. Der eigenhändige Weitertransport der FassSauna vom Mieter weg vom Mietort an einen anderen Ort ist ausdrücklich nicht gestattet und Bedarf vor Mietantritt eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter.
11. Die Raumtemperatur in der Sauna darf 100 Grad Celsius nicht überschreiten.
12. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
13. In der FassSauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf Holz gelangt (Bank und Rückenlehne).
14. Es ist untersagt in der Sauna zu rauchen, zu trinken und zu essen-generell wird beim saunieren von Alkoholgenuss abgeraten.
15. Es dürfen keine Flüssigkeiten (z.B. Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel/Saunaöl, Getränke usw.) auf die Bänke und im Innenraum verschüttet werden.
16. Das Aufgusswasser ist ausschließlich auf die heißen Steine zu gießen.
17. Es dürfen nur die von LMD-Sauna to Go gestellten Aufgussmittel verwendet werden. Andere Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden, Achtung: Explosionsgefahr bei der Zugabe von Alkohol.
18. Die Sauna muss während des gesamten Betriebes ständig beaufsichtigt werden.
VI. Haftung
1. LMD-Sauna to Go hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, jedoch haftet der Kunde für sämtliche Gegenstände.
2. Während der gesamten Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung der Fass-Sauna uneingeschränkt auf den Kunden über. Der Mieter ist verpflichtet die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Fass-Sauna zu überwachen.
3. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
VII. Allgemeine Regelungen
1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die von den Vertragspartnern beabsichtigte Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.
2. Die FassSauna kann nur von Personen mit dem vollendeten 21. Lebensjahr gemietet werden. Kinder unter 16. Jahren dürfen due FassSauna nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
VIII. Benutzungsregeln
1. Der Mieter verpflichtet sich, die mobile FassSauna ordnungs- und sinngemäß zu nutzen.
2. Für eine eventuell anfallende Standgenehmigung ist alleine der Mieter verantwortlich. Des Weiteren 'muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
3. In der Fass-Sauna besteht Rausch- und Alkoholverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- und Unfallschutzes sind einzuhalten.
4. Die Übergabe der mobilen Fass-Sauna an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüsse etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen.
Entstehende Kosten sind umfänglich vom Mieter zu tragen.
reiben.
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